Verbandesbeschwerderecht im Kanton St.Gallen abgeschafft: Unterstützen Sie das Referendum jetzt!

11. Dezember 2006

Die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts trifft vor allem lokale Naturschutzvereine, die sich aktiv für den Erhalt und die Pflege von Naturschönheiten vor Ort einsetzen. Die Naturschutzorganisationen setzen sich einzig dafür ein, dass das geltende Naturschutzrecht eingehalten wird.

Das darf nicht verloren gehen! Helfen Sie mit zur Erhaltung des Verbandsbeschwerderechts auf kantonaler Ebene.

 

In der Ausgabe des 'Sperber' auf Seite 2 und 3 finden Sie einen ausführlicheren Bericht dazu.
Sperber Ausgabe 4 2006 (PDF 480 KB)

Naturschutzgebiet Altenrhein
Ein wesentlicher Teil des heutigen Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung in Altenrhein ist nur dank dem kantonalen Verbandsbeschwerderecht erhalten geblieben.

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